Ich bin SCHWANGER, was jetzt?
Es ist Deine individuelle Entscheidung, ob Du die Schwangerschaft fortsetzen oder abbrechen möchtest. Bei Unsicherheiten und Fragen kann Dir eine Beratung in einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle helfen. So erreichst Du uns.
Hattest Du ungeschützten Sex und weißt direkt, dass Du nicht schwanger sein möchtest? Dann gehe schnellstmöglich in die Apotheke (auch am Abend und am Wochenende ist das beim Apothekennotdienst möglich). Dort kannst Du die sogenannte Pille danach erhalten. Das ist ein Notfallmedikament zur Verhinderung einer Schwangerschaft. Sie ist aber kein reguläres Verhütungsmittel.
Was mache ich, wenn ich denke, dass ich schwanger bin?
Führe einen Schwangerschaftstest durch. Den Test bekommst Du im Drogeriemarkt, der Apotheke oder in manchen Supermärkten.
Wenn der Test positiv ist, wende Dich an die Gynäkologie. Dort wird das Ergebnis Deines positiven Schwangerschaftstest überprüft und die Schwangerschaft bestätigt oder verneint.
Wo bekomme ich Unterstützung, wenn ich mich für die Fortführung der Schwangerschaft entscheide?
Die Schwangerenberatungsstellen helfen Dir weiter und bieten Dir in all Deinen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Kind Unterstützung. Sie können Dir auch bei finanziellen Fragen helfen und Anträge gemeinsam mit Dir ausfüllen. Übrigens: Wenn Du möchtest, kann die Beratung anonym, das heißt ohne Angabe Deines Namens, erfolgen. So erreichst Du uns.
Was mache ich, wenn ich unsicher bin, ob ich die Schwangerschaft fortführen möchte?
Wenn Du unsicher bist und nicht weißt, ob Du das Kind bekommen möchtest, kannst Du zu einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle gehen. Bei der kostenlosen und anonymen Beratung wirst Du ergebnisoffen zu Deinem Schwangerschaftskonflikt informiert und beraten. So erreichst Du uns.
Was muss ich tun, wenn ich mich für einen Abbruch der Schwangerschaft entscheide?
In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, um einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Ein Abbruch ist bis zur 12. Schwangerschaftswoche ab Empfängnis (es wird ab Mitte des Zyklus gerechnet) möglich.
Wenn Du die Schwangerschaft abbrechen möchtest, musst Du Dich in einer Konfliktberatungsstelle beraten lassen. Das ist eine sogenannte “Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gemäß §§ 5 und 6 SchKG”. So erreichst Du uns.
Wie ist der weitere Ablauf bis zum Schwangerschaftsabbruch?
Im Beratungsgespräch wirst Du neutral und offen über die Schwangerschaft und die Möglichkeit eines Abbruchs informiert. Dir wird die rechtliche Situation erklärt und Du erhältst Informationen über einen solchen Eingriff und die Kosten. Wenn Du Dich entscheidest die Schwangerschaft abzubrechen, bekommst Du einen Beratungsschein ausgestellt. Ohne diesen Schein darf kein Abbruch vorgenommen werden. Zwischen dem Datum der Beratung und des Abbruchs müssen drei volle Tage liegen, die Dir Bedenkzeit geben sollen. Das bedeutet: Wer zum Beispiel am 1. Juli das Beratungsgespräch hatte, kann den Termin in der Gynäkologie zum Schwangerschaftsabbruch erst am 5. Juli ausmachen. Die Beratungsstelle hat auch eine Liste mit gynäkologischen Arztpraxen, die einen solchen Eingriff vornehmen.
Ein Schwangerschaftsabbruch kommt nicht (mehr) in Frage, aber ich möchte/kann das Kind nicht behalten. Was kann ich tun?
Wenn Du das Kind nach der Geburt nicht behalten möchtest oder kannst, können Dich die Mitarbeitenden der Schwangerschaftsberatungsstellen über eine vertrauliche Geburt informieren. Hierbei kannst Du ein Kind medizinisch begleitet und anonym zur Welt bringen. Du musst gegenüber der Beraterin nur einmalig Deinen Namen angeben. Sie schützt Deine Identität - auch nach der Geburt. Mit Dir wird dann das Vorgehen einer Adoption besprochen.
Du kannst auch unabhängig von der vertraulichen Geburt jederzeit mit dem Jugendamt eine Adoption oder ein Pflegeverhältnis für Dein Kind besprechen.
Auch nach der Geburt sind die Berater*innen für Dich und Deine Fragen da und stehen Dir zur Seite. So erreichst Du uns.