Was mache ich in einem NOTFALL?
Du bestimmst allein über Deinen Körper und Dein Handeln.
Du machst einen anstrengenden Job, der manchmal körperlich und psychisch belastend sein kann. Insbesondere dann, wenn andere Menschen Deine Grenzen und Rechte nicht respektieren. Es gibt verschiedene Maßnahmen, die Du ergreifen kannst, um die Sicherheit bei Deiner Arbeit zu erhöhen. Dennoch können Situationen auftreten, in denen Du Hilfe oder Unterstützung benötigst. Du bist unglücklich, unsicher oder hast Angst?
Wir beraten Dich zu Deinen Sorgen und Fragen, zum Beispiel:
- Du denkst, Dich mit HIV oder einer anderen sexuell übertragbaren Infektion angesteckt zu haben?
- Du befürchtest schwanger zu sein?
- Du hast Gewalt erfahren?
- Du wirst gestalkt oder auf andere Weise belästigt?
- Du wirst zum Sex gezwungen?
Wir sind für Dich da. So erreichst Du uns.
Was mache ich, wenn ich unsicher bin, ob ich mich mit HIV oder einer anderen sexuell übertragbaren Infektion (STI) angesteckt haben könnte?
Wenn Du beispielsweise Sex ohne Kondom hattest oder Dir beim Sex das Kondom abgerutscht ist, könntest Du Dich mit HIV oder einer anderen sexuell übertragbaren Infektion angesteckt haben. Dann können Dir eine Beratung und ein Test Klarheit verschaffen. Melde Dich bei uns. Wir beraten Dich anonym, vertraulich und kostenlos. So erreichst Du uns.
Was mache ich, wenn ich nicht verhütet habe und nach dem Sex eine Schwangerschaft noch verhindern möchte?
Hattest Du Sex ohne Verhütung und jetzt Sorge wegen einer Schwangerschaft? Die frühzeitige Einnahme der sogenannten “Pille Danach” kann eine ungewollte Schwangerschaft sehr wahrscheinlich verhindern. Alles was Du über die “Pille Danach” wissen musst, wie und wann Du sie einnehmen kannst, wie sie wirkt und wo Du sie bekommst, kannst Du auf der Website Zanzu nachlesen.
Hast Du sonst noch Fragen zur “Pille Danach”, der Schwangerschaftsverhütung oder bist bereits schwanger und weißt nicht weiter? Wir unterstützen Dich gerne. So erreichst Du uns.
Wann nehme ich die PEP (Post-Expositions-Prophylaxe) als HIV-Notfallmedikament?
Das Risiko für eine HIV-Infektion kann bestehen, wenn
- Du ohne Kondom/Femidom (Kondom für Frauen) Sex hattest oder
- das Kondom gerissen ist
- und Du die HIV-PrEP-Medikamente nicht einnimmst
Die PEP-Medikamente können bei richtiger Einnahme mit großer Wahrscheinlichkeit eine HIV-Infektion verhindern.
Die Medikamente der PEP sind verschreibungspflichtig und von speziell geschulten Ärzt*innen verordnet.
Im Kreis Siegen-Wittgenstein gibt es für die PEP rund um die Uhr zwei Anlaufstellen. Ratsuchende melden sich bitte bei der Zentralen Notaufnahme (ZNA).
Darüber hinaus ist die PEP in bestimmten Kliniken und HIV-Schwerpunktpraxen erhältlich.
Die Informationen zur PEP und was zu beachten ist, sind im Informationsblatt zur Post-Expositions-Prophylaxe (PEP) in Siegen-Wittgenstein zusammengefasst, welches zur PEP-Vergabestelle mitgenommen werden kann.
Hast Du noch Fragen zur PEP (Post-Expositions-Prophylaxe)? Dann findest Du hier weitere Informationen oder Du meldest Dich einfach bei uns. So erreichst Du uns.
Sexueller Übergriff, Vergewaltigung, psychische Gewalt oder Stalking?
Ich bin von Gewalt betroffen, was mache ich jetzt?
Gewalt kann viele Formen annehmen. Wurde Dir beispielsweise physische Gewalt in Form von körperlichen Übergriffen oder psychische Gewalt wie verbale Erniedrigungen, Drohungen, Erpressung, Mobbing oder Stalking angetan? Wir sind für Dich da. Du kannst Dich per Mail, Chat oder telefonisch an uns wenden. Wir beraten und unterstützen Dich kostenlos. So erreichst Du uns.
Du kannst Dich bei allen Beratungsstellen auch anonym beraten und informieren lassen.
Der Opferschutz der Polizei ist aber bei namentlichen Bekanntwerden einer Straftat oder Bekanntwerden genauer Inhalte einer Straftat zur polizeilichen Ermittlung und Anzeigeerstattung verpflichtet.
Rufe in akuten Notfällen bei sexuellem Übergriff, Vergewaltigung, Gewalt oder Stalking die Polizei über die Notrufnummer 110 an. Dort wird man Dir helfen sowie die notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten und eine Strafanzeige aufnehmen.
Was mache ich, wenn mir sexuelle Gewalt angetan wurde?
Die Verantwortung für die Straftat liegt allein beim Täter oder der Täterin. Trotzdem kommt es vor, dass sich Menschen für das Erlebte schämen. Lass Dich anonym beraten und nehme Hilfe an. Wir sind für Dich da und unterstützen Dich. So erreichst Du uns.
Wurdest Du Opfer von sexualisierter Gewalt? Dann melde Dich unmittelbar nach der Tat in einem Krankenhaus oder bei einem Facharzt (zum Beispiel Gynäkologie oder Urologie). Lasse Dich, wenn möglich, von einer vertrauten Person begleiten. Das medizinische Personal unterliegt der Schweigepflicht!
Wenn Du zunächst keine Anzeige gegen den oder die Täter*innen erstatten möchtest, gibt es die Möglichkeit der sogenannten anonymen Spurensicherung nach einer Sexualstraftat (ASS). In einer Klinik werden mögliche Spuren des Übergriffs gerichtsverwertbar sichergestellt und für die nächsten 10 Jahre anonym am Institut für Rechtswissenschaften Köln gelagert. Das Verfahren ist kostenlos. Es erfolgt keine Information über Deinen Namen oder die Straftat an die Polizei. Entscheidest Du Dich innerhalb dieser Zeit für eine Anzeige, kann auf die gesicherten Spuren zurückgegriffen werden.
Hast Du weitere Fragen dazu? So erreichst Du uns.
Was mache ich bei Gewalt am Arbeitsplatz?
Erfährst Du bei der Arbeit psychische oder auch physische Misshandlung, wirst Du zu Deiner Arbeit gezwungen oder ausgebeutet? Das ist nicht in Ordnung! Wichtig ist, dass Du die Gewaltsituation beendest.
- Wende Dich an eine vertraute Person oder an eine Beratungsstelle.
- Rufe bei akuter Bedrohung die Polizei über die Notrufnummer (Telefon: 110) an.
- Du kannst bei der Polizei eine Anzeige erstatten. Das ist auf jeder Polizeidienststelle oder online über die Internetwache möglich.
- Hat es Gewalt in Deiner Wohnung gegeben? Dann lasse die Person durch die Polizei der Wohnung verweisen. Das geht für eine Dauer von bis zu 10 Tagen. Diese Zeit kannst Du nutzen, um Hilfsangebote einzuholen und für Deinen Schutz zu sorgen.
- Beantrage gegebenenfalls beim Amtsgericht in Deiner Stadt ein Kontaktverbot.
- Falls Du verletzt bist, suche ärztliche Hilfe auf.
- Wende Dich an ein Frauenhaus. Dort kannst Du vorübergehend wohnen und sie helfen Dir in finanziellen Fragen. Als Mann kannst Du Dich an die Männerberatungsstelle wenden.
Wenn Du nicht weiter weißt oder Hilfe brauchst, melde Dich bei uns. So erreichst Du uns.
Was mache ich bei Stalking?
Wirst Du von einer Person oder einem Gast verfolgt? Ruft eine Person oder ein Gast ständig bei Dir an? Fühlst Du Dich durch die Person bedroht? Bei uns kannst Du Dich jederzeit melden. So erreichst Du uns.
Stalking ist:
- Wiederholte und von Dir nicht gewollte Kontaktaufnahme durch eine andere Person (E-Mail, Anrufe, Nachrichten, Verfolgung, ...)
- Kontaktaufnahme mit Deinen Freunden
- Unerwünschte Geschenke
- Drohungen
- Beleidigungen, Rufschädigung (wenn die Person etwas schlechtes und/oder falsches über Dich oder Deine Arbeit erzählt)
- Sachbeschädigung
- Gewaltsame Übergriffe
Stalking kann Dein Leben massiv einschränken. Du hast verschieden Möglichkeiten, um Dich gegen Stalking zu wehren.
- Ignoriere alle Versuche der Kontaktaufnahme.
- Sage der Person im Beisein von vertrauten Anderen (zum Beispiel Freund*innen, Kolleg*Innen), dass Du keinen Kontakt möchtest.
- Dokumentiere alle Stalking-Handlungen (Fotos, Screenshots, ...).
- Rufe in einer konkreten Bedrohungssituation die Notrufnummer der Polizei (Telefon: 110).
- Du kannst bei der Polizei eine Anzeige erstatten. Das ist auf jeder Polizeidienststelle oder online über die Internetwache möglich.
- Wende Dich an eine Beratungsstelle oder Unterstützungsmöglichkeit.
- Lasse Dich bei einem Anwalt über mögliche rechtliche Schritte beraten