Die Anmeldung beim Ordnungsamt
Mit der Bescheinigung vom Gesundheitsamt gehst Du dann zum Ordnungsamt, um dort Deine Arbeit anzumelden. Die Anmeldung ist in Nordrhein-Westfalen kostenlos. Das Ordnungsamt stellt Dir eine Anmeldebescheinigung (Ausweis/Arbeitsausweis) aus.
Du musst den Ausweis alle zwei Jahre erneuern lassen. Wenn Du zwischen 18 und 21 Jahre alt bist, musst Du die Anmeldebescheinigung jährlich erneuern lassen.
Nur mit diesem Arbeitsausweis darfst Du in der Sexarbeit in Deutschland arbeiten. Die Anmeldebescheinigung kannst Du Dir auf Deinen richtigen Namen oder Deinen Arbeitsnamen (“Alias”) ausstellen lassen.
Bei Deiner Arbeit benötigst Du immer nur Deinen Alias-Ausweis. Der Arbeitsausweis mit Deinem richtigen Namen musst Du nur bei der Polizei, dem Ordnungsamt und bei Betreibenden von Clubs und ähnlichen Einrichtungen vorgezeigen. Sonst musst Du Deine Anmeldebescheinigung niemanden vorzeigen - auch nicht Deinen Gästen!