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An wen wende ich mich, wenn ich in der Sexarbeit (Prostitution) im Kreis Siegen-Wittgenstein tätig sein möchte?

Die gesundheitliche Beratung

Zunächst benötigst Du einen Termin zur gesundheitlichen Beratung. Dafür meldest Du Dich beim Gesundheitsamt. Es findet nur ein Gespräch statt. Du wirst nicht untersucht. Du musst nichts erzählen, was Du nicht möchtest. Du darfst aber alle Deine Fragen und Sorgen ansprechen. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.

Je nachdem wie Deine Fragen und Deine Lebenssituation sind, können zum Beispiel die folgenden Themen besprochen werden:

  • Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung
  • Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen (STI)
  • Risiken von Alkohol- und Drogenkonsum

Die Gesundheitsberatung gibt Dir zudem die Möglichkeit auf eine Zwangslage und/oder Notsituation hinzuweisen.

Das Gespräch kann in Deiner Sprache erfolgen.

Über die Beratung erhältst Du eine Beratungsbescheinigung, die Du für die Anmeldung im Ordnungsamt brauchst.

Die Anmeldung beim Ordnungsamt

Mit der Bescheinigung vom Gesundheitsamt gehst Du dann zum Ordnungsamt, um dort Deine Arbeit anzumelden. Die Anmeldung ist in Nordrhein-Westfalen kostenlos. Das Ordnungsamt stellt Dir eine Anmeldebescheinigung (Ausweis/Arbeitsausweis) aus.

Du musst den Ausweis alle zwei Jahre erneuern lassen. Wenn Du zwischen 18 und 21 Jahre alt bist, musst Du die Anmeldebescheinigung jährlich erneuern lassen.

Nur mit diesem Arbeitsausweis darfst Du in der Sexarbeit in Deutschland arbeiten. Die Anmeldebescheinigung kannst Du Dir auf Deinen richtigen Namen oder Deinen Arbeitsnamen (“Alias”) ausstellen lassen.

Bei Deiner Arbeit benötigst Du immer nur Deinen Alias-Ausweis. Der Arbeitsausweis mit Deinem richtigen Namen musst Du nur bei der Polizei, dem Ordnungsamt und bei Betreibenden von Clubs und ähnlichen Einrichtungen vorgezeigen. Sonst musst Du Deine Anmeldebescheinigung niemanden vorzeigen - auch nicht Deinen Gästen!