Welche Pflichten habe ich?
Die Pflichten sind im Prostituiertenschutzgesetz, abgekürzt ProstSchG, geregelt. Das Gesetz soll Dich davor schützen, dass Dich eine Person zur Sexarbeit zwingt. Wenn Du zur Sexarbeit gezwungen wirst, macht sich diese Person strafbar. Du kannst sie anzeigen. Da Sexarbeit legal ist, passiert Dir nichts. Natürlich kannst Du Dich auch zunächst an uns wenden. Gemeinsam mit Dir überlegen wir dann, was Du tun kannst. So erreichst Du uns.
An das Prostituiertenschutzgesetz müssen sich alle Menschen halten, die erotische oder sexuelle Dienstleistungen anbieten. Darunter fallen auch Tantra-Massagen oder der Escort-Service.
Du musst mindestens 18 Jahre alt sein, um in Deutschland in der Sexarbeit beziehungsweise Prostitution tätig zu sein.
Zudem hast Du die Pflicht:
- Dich vor Beginn Deiner Arbeit beim Ordnungsamt anzumelden (Anmeldung)
- Dich mindestens einmal im Jahr gesundheitlich beraten zu lassen
Wenn Du unter 21 Jahren bist, dann muss die Anmeldung jedes Jahr, wenn Du älter als 21 Jahre bist, dann alle zwei Jahre erneuert werden.
Im Prostituiertenschutzgesetz ist auch eine Kondompflicht festgeschrieben. Deine Gäste haben die Pflicht, beim Sex mit Dir (vaginal, oral oder anal) ein Kondom zu tragen. Es darf in der Sexarbeit also kein Sex ohne Kondom stattfinden. Das soll Dich und Deine Gesundheit bei Deiner Arbeit schützen. Deine Gäste können bestraft werden, wenn sie von Dir Sex ohne Kondom verlangen.