Welche RECHTE habe ich?
Als selbstständig arbeitende Person in der Sexarbeit bestimmst nur Du alleine über Dich, Dein Handeln und Dein Geld. Niemand anderes hat das Recht dazu.
Du entscheidest, wann, wo und wie viel Du arbeiten möchtest. Du kannst jederzeit Deinen Arbeitsplatz wechseln. Arbeite dort, wo Du Dich wohlfühlst.
Du entscheidest, welche Wünsche Deiner Gäste für Dich in Ordnung sind und welche nicht. Das ist Dein Recht. Tue nur das, was Du möchtest und womit Du Dich wohlfühlst!
Du hast das Recht:
- Kunden oder Gäste abzulehnen
- bestimmte Wünsche (zum Beispiel Küssen) abzulehnen
- bestimmte Sexpraktiken abzulehnen
- jederzeit mit der Sexarbeit aufzuhören, wenn Du das möchtest
Wenn Dich jemand zur Sexarbeit zwingt oder Du Hilfe brauchst, dann sind wir jederzeit für Dich da. Wir helfen und beraten Dich anonym, vertraulich und kostenlos. Bei uns musst Du Deinen Namen nicht nennen. Das Gespräch kann in Deiner Sprache stattfinden. So erreichst Du uns.
Welche Pflichten habe ich?
Die Pflichten sind im Prostituiertenschutzgesetz, abgekürzt ProstSchG, geregelt. Das Gesetz soll Dich davor schützen, dass Dich eine Person zur Sexarbeit zwingt. Wenn Du zur Sexarbeit gezwungen wirst, macht sich diese Person strafbar. Du kannst sie anzeigen. Da Sexarbeit legal ist, passiert Dir nichts. Natürlich kannst Du Dich auch zunächst an uns wenden. Gemeinsam mit Dir überlegen wir dann, was Du tun kannst. So erreichst Du uns.
An das Prostituiertenschutzgesetz müssen sich alle Menschen halten, die erotische oder sexuelle Dienstleistungen anbieten. Darunter fallen auch Tantra-Massagen oder der Escort-Service.
Du musst mindestens 18 Jahre alt sein, um in Deutschland in der Sexarbeit beziehungsweise Prostitution tätig zu sein.
Zudem hast Du die Pflicht:
- Dich vor Beginn Deiner Arbeit beim Ordnungsamt anzumelden (Anmeldung)
- Dich mindestens einmal im Jahr gesundheitlich beraten zu lassen
Wenn Du unter 21 Jahren bist, dann muss die Anmeldung jedes Jahr, wenn Du älter als 21 Jahre bist, dann alle zwei Jahre erneuert werden.
Im Prostituiertenschutzgesetz ist auch eine Kondompflicht festgeschrieben. Deine Gäste haben die Pflicht, beim Sex mit Dir (vaginal, oral oder anal) ein Kondom zu tragen. Es darf in der Sexarbeit also kein Sex ohne Kondom stattfinden. Das soll Dich und Deine Gesundheit bei Deiner Arbeit schützen. Deine Gäste können bestraft werden, wenn sie von Dir Sex ohne Kondom verlangen.
An wen wende ich mich, wenn ich in der Sexarbeit (Prostitution) im Kreis Siegen-Wittgenstein tätig sein möchte?
Die gesundheitliche Beratung
Zunächst benötigst Du einen Termin zur gesundheitlichen Beratung. Dafür meldest Du Dich beim Gesundheitsamt. Es findet nur ein Gespräch statt. Du wirst nicht untersucht. Du musst nichts erzählen, was Du nicht möchtest. Du darfst aber alle Deine Fragen und Sorgen ansprechen. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.
Je nachdem wie Deine Fragen und Deine Lebenssituation sind, können zum Beispiel die folgenden Themen besprochen werden:
- Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung
- Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen (STI)
- Risiken von Alkohol- und Drogenkonsum
Die Gesundheitsberatung gibt Dir zudem die Möglichkeit auf eine Zwangslage und/oder Notsituation hinzuweisen.
Das Gespräch kann in Deiner Sprache erfolgen.
Über die Beratung erhältst Du eine Beratungsbescheinigung, die Du für die Anmeldung im Ordnungsamt brauchst.
Die Anmeldung beim Ordnungsamt
Mit der Bescheinigung vom Gesundheitsamt gehst Du dann zum Ordnungsamt, um dort Deine Arbeit anzumelden. Die Anmeldung ist in Nordrhein-Westfalen kostenlos. Das Ordnungsamt stellt Dir eine Anmeldebescheinigung (Ausweis/Arbeitsausweis) aus.
Du musst den Ausweis alle zwei Jahre erneuern lassen. Wenn Du zwischen 18 und 21 Jahre alt bist, musst Du die Anmeldebescheinigung jährlich erneuern lassen.
Nur mit diesem Arbeitsausweis darfst Du in der Sexarbeit in Deutschland arbeiten. Die Anmeldebescheinigung kannst Du Dir auf Deinen richtigen Namen oder Deinen Arbeitsnamen (“Alias”) ausstellen lassen.
Bei Deiner Arbeit benötigst Du immer nur Deinen Alias-Ausweis. Der Arbeitsausweis mit Deinem richtigen Namen musst Du nur bei der Polizei, dem Ordnungsamt und bei Betreibenden von Clubs und ähnlichen Einrichtungen vorgezeigen. Sonst musst Du Deine Anmeldebescheinigung niemanden vorzeigen - auch nicht Deinen Gästen!
Was habe ich sonst noch für Pflichten?
Werbeverbot
Es darf keine Werbung für Sex ohne Kondom und Sex mit Schwangeren gemacht werden. Tipps, wie Du sicher im Internet werben kannst.
Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürger
Wenn Du nicht aus der EU bist, benötigst Du zur Anmeldung Deiner Arbeit zusätzlich eine Arbeitserlaubnis. Weitere Informationen.
Steuerverpflichtung
In der Regel wirst Du die Sexarbeit als selbstständige Person machen. Du musst Dich in diesem Fall beim Finanzamt anmelden. Beachte, dass mit der Anmeldung beim Ordnungsamt das Finanzamt bereits Deine Daten übermittelt bekommt. Je nach Höhe Deines Einkommens musst Du Steuern bezahlen. Weitere Informationen zur Steuerpflicht.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich aus der Sexarbeit aussteigen möchte?
Du hast jederzeit die Möglichkeit, Deine Sexarbeit zu beenden. Wir helfen Dir und begleiten Dich auf Deinem Weg aus der Sexarbeit. Melde Dich bei uns. So erreichst Du uns.
Weitere Informationen zur Sexarbeit in Deutschland
Für weitere Informationen zu Deinen Rechten haben wir für Dich drei Infoseiten rausgesucht: