Sexueller Übergriff, Vergewaltigung, psychische Gewalt oder Stalking?
Ich bin von Gewalt betroffen, was mache ich jetzt?
Gewalt kann viele Formen annehmen. Wurde Dir beispielsweise physische Gewalt in Form von körperlichen Übergriffen oder psychische Gewalt wie verbale Erniedrigungen, Drohungen, Erpressung, Mobbing oder Stalking angetan? Wir sind für Dich da. Du kannst Dich per Mail, Chat oder telefonisch an uns wenden. Wir beraten und unterstützen Dich kostenlos. So erreichst Du uns.
Du kannst Dich bei allen Beratungsstellen auch anonym beraten und informieren lassen.
Der Opferschutz der Polizei ist aber bei namentlichen Bekanntwerden einer Straftat oder Bekanntwerden genauer Inhalte einer Straftat zur polizeilichen Ermittlung und Anzeigeerstattung verpflichtet.
Rufe in akuten Notfällen bei sexuellem Übergriff, Vergewaltigung, Gewalt oder Stalking die Polizei über die Notrufnummer 110 an. Dort wird man Dir helfen sowie die notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten und eine Strafanzeige aufnehmen.
Was mache ich, wenn mir sexuelle Gewalt angetan wurde?
Die Verantwortung für die Straftat liegt allein beim Täter oder der Täterin. Trotzdem kommt es vor, dass sich Menschen für das Erlebte schämen. Lass Dich anonym beraten und nehme Hilfe an. Wir sind für Dich da und unterstützen Dich. So erreichst Du uns.
Wurdest Du Opfer von sexualisierter Gewalt? Dann melde Dich unmittelbar nach der Tat in einem Krankenhaus oder bei einem Facharzt (zum Beispiel Gynäkologie oder Urologie). Lasse Dich, wenn möglich, von einer vertrauten Person begleiten. Das medizinische Personal unterliegt der Schweigepflicht!
Wenn Du zunächst keine Anzeige gegen den oder die Täter*innen erstatten möchtest, gibt es die Möglichkeit der sogenannten anonymen Spurensicherung nach einer Sexualstraftat (ASS). In einer Klinik werden mögliche Spuren des Übergriffs gerichtsverwertbar sichergestellt und für die nächsten 10 Jahre anonym am Institut für Rechtswissenschaften Köln gelagert. Das Verfahren ist kostenlos. Es erfolgt keine Information über Deinen Namen oder die Straftat an die Polizei. Entscheidest Du Dich innerhalb dieser Zeit für eine Anzeige, kann auf die gesicherten Spuren zurückgegriffen werden.
Hast Du weitere Fragen dazu? So erreichst Du uns.
Was mache ich bei Gewalt am Arbeitsplatz?
Erfährst Du bei der Arbeit psychische oder auch physische Misshandlung, wirst Du zu Deiner Arbeit gezwungen oder ausgebeutet? Das ist nicht in Ordnung! Wichtig ist, dass Du die Gewaltsituation beendest.
- Wende Dich an eine vertraute Person oder an eine Beratungsstelle.
- Rufe bei akuter Bedrohung die Polizei über die Notrufnummer (Telefon: 110) an.
- Du kannst bei der Polizei eine Anzeige erstatten. Das ist auf jeder Polizeidienststelle oder online über die Internetwache möglich.
- Hat es Gewalt in Deiner Wohnung gegeben? Dann lasse die Person durch die Polizei der Wohnung verweisen. Das geht für eine Dauer von bis zu 10 Tagen. Diese Zeit kannst Du nutzen, um Hilfsangebote einzuholen und für Deinen Schutz zu sorgen.
- Beantrage gegebenenfalls beim Amtsgericht in Deiner Stadt ein Kontaktverbot.
- Falls Du verletzt bist, suche ärztliche Hilfe auf.
- Wende Dich an ein Frauenhaus. Dort kannst Du vorübergehend wohnen und sie helfen Dir in finanziellen Fragen. Als Mann kannst Du Dich an die Männerberatungsstelle wenden.
Wenn Du nicht weiter weißt oder Hilfe brauchst, melde Dich bei uns. So erreichst Du uns.
Was mache ich bei Stalking?
Wirst Du von einer Person oder einem Gast verfolgt? Ruft eine Person oder ein Gast ständig bei Dir an? Fühlst Du Dich durch die Person bedroht? Bei uns kannst Du Dich jederzeit melden. So erreichst Du uns.
Stalking ist:
- Wiederholte und von Dir nicht gewollte Kontaktaufnahme durch eine andere Person (E-Mail, Anrufe, Nachrichten, Verfolgung, ...)
- Kontaktaufnahme mit Deinen Freunden
- Unerwünschte Geschenke
- Drohungen
- Beleidigungen, Rufschädigung (wenn die Person etwas schlechtes und/oder falsches über Dich oder Deine Arbeit erzählt)
- Sachbeschädigung
- Gewaltsame Übergriffe
Stalking kann Dein Leben massiv einschränken. Du hast verschieden Möglichkeiten, um Dich gegen Stalking zu wehren.
- Ignoriere alle Versuche der Kontaktaufnahme.
- Sage der Person im Beisein von vertrauten Anderen (zum Beispiel Freund*innen, Kolleg*Innen), dass Du keinen Kontakt möchtest.
- Dokumentiere alle Stalking-Handlungen (Fotos, Screenshots, ...).
- Rufe in einer konkreten Bedrohungssituation die Notrufnummer der Polizei (Telefon: 110).
- Du kannst bei der Polizei eine Anzeige erstatten. Das ist auf jeder Polizeidienststelle oder online über die Internetwache möglich.
- Wende Dich an eine Beratungsstelle oder Unterstützungsmöglichkeit.
- Lasse Dich bei einem Anwalt über mögliche rechtliche Schritte beraten