Deine Arbeit, Deine Regeln!
Für ein selbstbestimmtes Arbeiten in der Sexarbeit.
Auf unserer Website findest Du bereits Hinweise zu Deinen Rechten in der Sexarbeit. Uns ist wichtig, dass Du und Deine Kolleg*innen selbstbestimmt in der Sexarbeit tätig sein könnt. Das geht am besten, wenn Du weißt, welche Rechte Du im Alltag - zum Beispiel gegenüber Betreiber*innen oder Kund*innen - hast. Daher haben wir Dir hier noch einmal eine Übersicht dazu erstellt:
Welche Rechte habe ich?
Freiwilligkeit
Du darfst selbst entscheiden, ob Du in der Sexarbeit tätig sein willst und wann und wie Du arbeiten willst. Niemand darf Dich dazu zwingen. Du kannst jederzeit entscheiden, mit der Sexarbeit aufzuhören. Wir helfen Dir dabei gerne. So erreichst Du uns.
Kondompflicht
Niemand darf sexuelle Handlungen ohne Kondom von Dir verlangen. Für die Kund*innen gilt die Kondompflicht.
Orte
Du darfst Deiner Arbeit fast überall nachgehen. Voraussetzung ist, dass Du und der Betrieb angemeldet seid.
In einigen Städten gibt es allerdings sogenannte “Sperrbezirke”. An diesen Orten darfst Du nicht als Sexarbeiter*in arbeiten. Im Kreis Siegen-Wittgenstein gibt es derzeit keine “Sperrbezirke”.
Welche Rechte habe ich gegenüber Kund*innen?
Wahl
Du darfst Dir Deine Kund*innen selbst aussuchen. Du darfst aussuchen, welche sexuellen Dienstleistungen Du anbieten möchtest. Du kannst jederzeit sexuelle Handlungen verweigern und auch mittendrin abbrechen.
Bezahlung
Du hast das Recht auf die vereinbarte Bezahlung und darfst auch vorher das Geld von der*dem Kund*in verlangen. Wenn der Person Deine Arbeit nicht gefallen hat, musst Du kein Geld zurückgeben.
Welche Rechte habe ich gegenüber Betreiber*innen als selbstständige*r Sexarbeiter*in?
Mietvertrag
Wenn Du an einem Prostitutionsort oder Betrieb ein Zimmer mietest, hast Du das Recht auf einen Mietvertrag.
Miete
Du hast das Recht auf einen angemessenen Mietpreis. Niemand darf von Dir eine zu hohe Miete verlangen. Wenn Du nicht sicher bist, ob Deine Miete angemessen ist, vergleiche mit anderen Prostitutionsorten oder frage Deine Kolleg*innen.
Quittungen
Wenn Du die Zimmermiete, den Tageseintritt oder die Steuervorauszahlung in einem Betrieb bezahlst, hast Du das Recht auf eine Quittung über jede einzelne dieser Zahlungen. Du brauchst die Quittungen als Beleg für Deine Ausgaben bei der Steuererklärung. In unserem Artikel “Steuerpflicht in der Sexarbeit” erfährst Du, was es damit auf sich hat.
Selbstbestimmung
Der*Die Betreiber*in darf Dir nicht vorschreiben, bei wem Du welche sexuelle Handlung erbringen musst. Die Gewerbetreibenden dürfen Dir nicht sagen, wann, wie lange und wo Du arbeiten sollst. Du darfst Dir selbst Deine Preise aussuchen und entscheiden, welche Kleidung Du bei der Arbeit tragen möchtest. Allerdings darf der*die Betreiber*in zum Beispiel Regel für die Zimmernutzung festlegen.
Welche Rechte habe ich als angestellte Sexarbeiter*in?
Eingeschränkte Weisungsbefugnis des*der Betreiber*in
Auch wenn Du Deiner Arbeit als angestellte Person nachgehst und einen Arbeitsvertrag über die Sexarbeit hast, darf dein*e Arbeitgeber*in nur wenige Dinge für Deine Arbeit bestimmen. Dein*e Chef*in hat nur eine eingeschränkte Weisungsbefugnis und darf nur über Deine Arbeitszeiten und Deinen Arbeitsort entscheiden. Welche sexuellen Dienstleistungen Du anbietest, entscheidest Du alleine. Beachte: Nur selten wird Sexarbeit in einem Angestelltenverhältnis ausgeübt. In der Regel arbeitest Du in der Sexarbeit als selbstständige Person (siehe oben). Dann darfst Du auch den Ort und die Zeiten Deiner Arbeit selbst bestimmen.
Arbeitsvertrag
Dein Arbeitsvertrag ist wie jeder andere Arbeitsvertrag gültig. Das gilt aber nicht, wenn gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten und / oder Deine Rechte als Sexarbeiter*in verletzt wurden.
Hast Du Fragen oder brauchst Hilfe? Melde Dich.
Du bist Dir unsicher oder Deine Rechte wurden verletzt? Melde Dich bei uns. Wir unterstützen Dich und helfen Dir mit unserem breiten Beratungs- und Unterstützungsangeboten weiter. So erreichst Du uns.