Was mache ich, wenn ich unsicher bin, ob ich die Schwangerschaft fortführen möchte?
Wenn Du unsicher bist und nicht weißt, ob Du das Kind bekommen möchtest, kannst Du in eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle gehen. Bei der kostenlosen und anonymen Beratung wirst Du ergebnisoffen zu Deinem Schwangerschaftskonflikt informiert und beraten. So erreichst Du uns.
Was muss ich tun, wenn ich mich für einen Abbruch der Schwangerschaft entscheide?
In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, um einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Ein Abbruch ist bis zur 12. Schwangerschaftswoche ab Empfängnis (es wird ab Mitte des Zyklus gerechnet) möglich.
Wenn Du die Schwangerschaft abbrechen möchtest, musst Du Dich in einer Konfliktberatungsstelle beraten lassen. Das ist eine sogenannte “Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gemäß §§ 5 und 6 SchKG”. So erreichst Du uns.
Wie ist der weitere Ablauf bis zum Schwangerschaftsabbruch?
Im Beratungsgespräch wirst Du neutral und offen über die Schwangerschaft und die Möglichkeit eines Abbruchs informiert. Dir wird die rechtliche Situation erklärt und Du erhältst Informationen über einen solchen Eingriff und die Kosten. Wenn Du Dich entscheidest die Schwangerschaft abzubrechen, bekommst Du einen Beratungsschein ausgestellt. Ohne diesen Schein darf kein Abbruch vorgenommen werden. Zwischen dem Datum der Beratung und des Abbruchs müssen drei volle Tage liegen, die Dir Bedenkzeit geben sollen. Das bedeutet: Wer zum Beispiel am 1. Juli das Beratungsgespräch hatte, kann den Termin in der Gynäkologie zum Schwangerschaftsabbruch erst am 5. Juli ausmachen. Die Beratungsstelle hat auch eine Liste mit gynäkologischen Arztpraxen, die einen solchen Eingriff vornehmen.