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EU-Bürger:innen und Nicht-EU-Bürger:innen in der Sexarbeit - Was du wissen solltest

Die Sexarbeit ist ein sehr internationales Arbeitsfeld, in dem auch viele Menschen arbeiten, die nicht aus Deutschland sind. 

Kommst Du aus der EU? Oder aus einem Land, das nicht der EU angehört? Fragst Du Dich, ob Du hier in der Sexarbeit tätig sein darfst oder ob für Dich bestimmte Voraussetzungen bestehen? Hier erfährst Du mehr dazu. 

Bleibt Dir etwas unklar? Hast Fragen zu Deiner individuellen Situation? Oder zur Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis? Wir helfen Dir gerne weiter. So erreichst Du uns.


Darf ich als EU-Bürger:in in Deutschland legal in der Sexarbeit arbeiten?
Ja. Einzige Voraussetzung, die Deine Kolleg:innen aus Deutschland genauso erfüllen müssen wie Du, ist die Anmeldung Deiner Tätigkeit in der Sexarbeit. Hierfür musst Du (regelmäßig) an einer kostenlosen und anonymen gesundheitlichen Beratung teilnehmen und Dich dann beim Ordnungsamt anmelden. In der Kachel “Meine Rechte!” erfährst Du dazu mehr. Du kannst uns auch jederzeit ansprechen. So erreichst Du uns.


Was gilt, wenn ich aus einem Land komme, das mit der EU ein Abkommen hat?
Bestimmte Länder wie Island, Liechtenstein, Schweiz und Norwegen haben Vereinbarungen mit der EU getroffen. Kommst Du also aus einem Land, welches ein solches Abkommen mit der EU geschlossen hat, dann gelten für Dich die gleichen Voraussetzungen wie für EU-Bürger:innen. Damit Du in Deutschland legal in der Sexarbeit arbeiten darfst, musst Du die gesundheitliche Beratung in Anspruch nehm und Dich anschließend beim Ordnungsamt anmelden


Wie kann ich als Nicht-EU-Bürger:in in Deutschland legal in der Sexarbeit arbeiten?
Wenn Du aus einem Nicht-EU-Land kommst und dieses auch kein Abkommen mit der EU geschlossen hat, dann gelten für Dich besondere Voraussetzungen, damit Du legal in Deutschland in der Sexarbeit arbeiten darfst. Du brauchst einen Aufenthaltstitel, der das Arbeiten in Deutschland erlaubt. Eine sogenannte Duldung, eine Aufenthaltsgestattung oder ein Touristenvisum sind zum Arbeiten meist leider nicht gültig. Das muss aber genau geprüft werden.

Eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis sind in der Regel das Gleiche. In Deinem Aufenthaltstitel (elektronischen Aufenthaltstitel, abgekürzt eAT) und dem Zusatzblatt steht meistens genau drin, ob Dir das Arbeiten erlaubt ist oder ob Dir die Erwerbsarbeit nur unter Beschränkungen gestattet wird. Beschränkungen können beispielsweise sein, dass Du nur für eine bestimmte Zeit in Deutschland arbeiten darfst oder Dir nur eine selbstständige oder aber eine angestellte Arbeit erlaubt ist.

Formulierungen wie diese könntest Du darin finden:

  • „Erwerbstätigkeit erlaubt“

Das heißt, dass Du angestellt und selbstständig arbeiten darfst. Deine Arbeit in der Sexarbeit unterliegt dann keinen weiteren Beschränkungen.

  • „Selbstständige Erwerbstätigkeit nicht erlaubt“

Gemeint ist, dass Du einer Arbeit nur in einem Anstellungsverhältnis nachgehen darfst. Das ist in der Sexarbeit weniger üblich. Frage lieber nach, wenn Du Dir unsicher bist.

  • „Beschäftigung für 120 Tage oder 240 halbe Tage erlaubt“

Das bedeutet, dass Dir nur eine angestellte Arbeit für einen festgesetzte Dauer erlaubt ist.

  • „Erwerbstätigkeit nicht erlaubt“

Das heißt, dass Du nicht arbeiten gehen darfst und jede Arbeit für Dich verboten ist.


Darf ich in Deutschland arbeiten gehen, obwohl ich als Nicht-EU-Bürger:in nur für ein anderes EU-Land eine Aufenthaltserlaubnis besitze?

Mit einer solchen Aufenthaltserlaubnis bekommst Du nicht automatisch die Genehmigung, in Deutschland arbeiten zu dürfen. Da die Einzelheiten teils sehr kompliziert sind, schaue Dir diese - gerne mit uns zusammen - an und prüfe sie, bevor Du zu arbeiten beginnst. Wir helfen Dir dabei. So erreichst Du uns.


Ich habe eine Arbeitserlaubnis. Muss ich sonst noch etwas berücksichtigen?

Ja. In Deutschland musst Du, um legal in der Sexarbeit arbeiten zu dürfen, in bestimmten zeitlichen Abständen an einer gesundheitlichen Beratung teilnehmen und Deine Arbeit immer beim Ordnungsamt anmelden. Mit dieser Anmeldung wird geprüft, ob alle weiteren Voraussetzungen des Prostituiertenschutzgesetzes, kurz ProstSchG, erfüllt sind. Dabei geht es zum Beispiel darum, sicherzustellen, dass Du die Arbeit freiwillig machst.
Übrigens: Zum Thema freiwilliger Sexarbeit und Zwangsprostitution werden wir demnächst auch einen Blogartikel veröffentlichen. Also schau doch bald nochmal auf unserer Website “GO-Sexarbeit” vorbei.


Wir helfen Dir!
Es kann schwierig sein, zu erkennen, welche Voraussetzung für das Arbeiten in Deutschland gelten. Wenn Du Fragen hast oder Dir unsicher bist, melde Dich gerne. Wir prüfen dann mit Dir zusammen, ob Dir das Arbeiten in Deutschland erlaubt ist. So erreichst Du uns.