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Coronaschutz - die wichtigsten Informationen zu den aktuellen Regelungen in Nordrhein-Westfalen (NRW) für sexuelle Dienstleistungen

Die Pandemie hat großen Einfluss auf die Sexarbeit. Immer wieder neue Regelungen, Einschränkungen und Verpflichtungen – wer soll da noch durchblicken?

Wir haben für Dich mal die wichtigsten Informationen und geltenden Regeln in Nordrhein-Westfalen (NRW) zusammengefasst, welche seit dem 16. Januar 2022 gelten.

  • Für die sexuellen Dienstleistungen gilt aktuell die 2Gplus-Regel. Der Zutritt ist nur für Geimpfte oder Genesene mit aktuellem, negativem Coronatest erlaubt.
  • Der negative Testnachweis darf bei einem Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden und bei einem PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Maßgeblich für die Gültigkeit ist der Zeitpunkt, an dem der Zutritt zu einer Veranstaltung oder einem Angebot erfolgt. Auch Selbsttests unter Aufsicht sind möglich.

Ausnahmen von der 2Gplus-Regel

  • Die Testpflicht in Bereichen, in denen 2Gplus gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Corona-Infektion genesen sind.

Nähere Informationen findest Du hier:

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